Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
Vorangig vor den hier aufgeführten AGBs ist die jeweilige aktuellste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Internetseite der niederländischen Ferienparkgesellschaft. Es gelten folgende AGBs: Roompot.de
1. Abschluss des Mietvertrages
Sie können persönlich, telefonisch, schriftlich oder online im Internet die Buchung vornehmen. Diese stellt das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages mit dem Ferienpark/Eigentümer durch Vermittlung der Ferienparkgesellschaft dar. Mit der Annahme der Buchung durch Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung kommt der Mietvertrag mit dem jeweiligen Eigentümer zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so gilt diese Abweichung als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung widersprochen wird. Die Ferienparkgesellschaft bzw. Familie Eggers behält sich die Korrektur von Irrtümern und Rechenfehlern vor, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar, insbesondere der Irrtum oder Fehler offensichtlich ist. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers. Wenn der Reisende die Bestätigungsrechnung nicht innerhalb von 5 Tagen nach Buchung erhalten hat, muss er Kontakt mit mit Familie Eggers aufnehmen. Unterlässt er dies, kann sich der Reisende nicht auf die Buchung berufen.

2. Zahlungen
2.1 Bei Erhalt der Bestätigungsrechnung muss ein Teil des Mietpreises, wie bei der Buchung vereinbart, ergänzt durch die optionalen Kosten (für die eventuell abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung) und die Festkosten, wozu die Buchungskosten zählen, innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden.2.2. Der Rest des Mietpreises muss bezahlt werden, wie bei Buchungsabschluss vereinbart und auf der Bestätigungsrechnung festgesetzt; dabei muss spätestens 6 Wochen vor Anreisedatum der Gesamtbetrag der Bestätigungsrechnung bezahlt sein.2.3. Wenn eine Unterkunft innerhalb von 8 Wochen vor der Anreise gebucht wurde, muss der vollständige Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der (Bestätigungs-)Rechnung beglichen sein.2.4. Wenn eine Unterkunft innerhalb von 4 Wochen vor der Anreise gebucht wurde, muss der vollständige Betrag innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der (Bestätigungs-)Rechnung beglichen sein.2.5. Nach Erhalt des vollständigen Rechnungsbetrages werden die Reiseinformationen dem Reisenden so schnell wie möglich zugesandt. Der Reisende erhält die Reiseinformationen spätestens zwei Wochen vor Anreise.2.6. Ausnahmen zu diesem Artikel sind Last-Minute-Buchungen.Nichtzahlung bis zum Zahltermin2.7 Wenn die vereinbarten Zahltermine überschritten werden, behält sich die Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers das Recht vor, die Buchung zu stornieren und den Reisenden für die entstandenen Kosten haftbar zu machen.2.8. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen aus Artikel 5. und die bereits gezahlten Beträge werden mit den Stornierungskosten verrechnet.2.9. Die Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers Reisen behält sich das Recht vor, offene Forderungen aus der Hand und an Dritte zu geben (bspw. an ein Inkassobüro). Alle damit verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten ebenso wie die (gesetzlichen) Zinsen werden dann gegenüber dem Reisenden geltend gemacht.
3. Nutzung des Mietobjektes
Während des Aufenthaltes sind Sie für das Inventar verantwortlich. Es obliegt Ihnen selbst, die Verwaltung der Ferienanlage vor Ort auf Mängel und Defekte des Inventars beim Bezug des Objektes aufmerksam zu machen. Vor der Abreise müssen eventuelle Beschädigungen direkt mit der Verwaltung vor Ort abgerechnet werden. Die Wohneinheit darf ohne Absprache nicht von einer größeren Anzahl Personen bewohnt werden als bei der Buchung angegeben. Die Höchstpersonenzahl darf nicht überschritten werden. Haustiere und gewünschte Extras (Bettwäsche, Babybetten, etc.) müssen bei Buchung angemeldet werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch der Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers.

4. Ankunft und Abreise
Die Anreise muss am Anreisetag in dem auf dem Gutschein/Voucher angegebenen Zeitraum stattfinden. Falls die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, müssen Sie dies mit der Verwaltung/Rezeption der Anlage abgestimmt haben. Sollten Sie in dem angegebenen Zeitraum ohne vorherige vollständige Zahlung nicht angereist sein, hat der Ferienpark/Eigentümer das Recht zur Weitervermietung. Die Rückgabe des Schlüssels sowie die Endabrechnung der Miete und Nebenkosten berührt nicht eventuelle Schadenersatzansprüche.

5. Rücktritt durch den Mieter, Umbuchung, Ersatzperson, Entschädigung
Sie können jederzeit vor Beginn des mit Ihnen vereinbarten Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Die Ferienparks/Eigentümer haben im Falle Ihres Rücktrittes bzw. des Nichterscheinens bis zum Beginn des vereinbarten Aufenthaltes Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Vermietung gewöhnlich möglichen Erwerbs werden folgende Prozentsätze des Mietpreises als Entschädigung vereinbart: Wenn der (Mit-)Reisende keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat oder die Gründe der Stornierung nicht unter die unter 6. festgelegten Versicherungsbedingungen fallen, wird die Buchung entsprechend den unten stehenden Bedingungen storniert. Neben den ausstehenden Buchungskosten (und eventuellen Kosten für die Reiserücktrittsversicherung) muss der (Mit-)Reisende die folgenden Beträge zahlen:• Bei Stornierung bis zum 42. Tag (ausschließlich) vor dem Anreisetag: die Anzahlung;• Bei Stornierung ab dem 42. Tag (einschließlich) bis zum 28. Tag (ausschließlich) vor dem Anreisetag: 60% des Mietpreises;• Bei Stornierung ab dem 28. Tag (einschließlich) bis zum Anreisetag: 90% des Mietpreises;• Bei Stornierung am Anreisetag oder später: den vollen Mietpreis.Die Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers weist Sie ausdrücklich auf die Zweckmäßigkeit hin, eine Reiserücktrittsversicherung hinsichtlich dieses Risikos auf eigene Kosten gesondert abzuschließen. Sie haben das Recht, der Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers einen Mieter zu nennen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter dieses Recht so rechtzeitig, d.h. 14 Tage vor Bezug des Ferienhauses, durch schriftliche Mitteilung ausübt, dass der Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers die insoweit nötigen Umdispositionen vornehmen kann. der Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers kann im Namen des Ferienparks/Eigentümers den Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ablehnen, wenn dies der Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers unter Berücksichtigung der Person des Mieters für gerechtfertigt hält oder wenn dem Eintritt des Mieters in den Vertrag gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages erfolgt mit der Bestätigung der Namensänderung durch der Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers. Diese Bestätigung erfolgt erst, wenn der Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers € 25,- als Pauschalgebühr für die durch die Umbuchung entstehenden Kosten bezahlt worden sind.

6. Rücktritt durch die Ferienparkgesellschaft bzw. Familie Eggers
Die Ferienparkgesellschaft oder Familie Eggers kann im Namen der Ferienparks/Eigentümer vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

a) der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält;
b) das gemietete Objekt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Kündigt die Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers im Namen der Ferienparks/Eigentümer den Mietvertrag nach a), dann verfällt der Mietpreis. Tritt die Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers im Namen der Ferienparks/Eigentümer gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers wird Sie unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit eines Objektes informieren. Kündigt die Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers im Namen der Ferienparks/Eigentümer den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht. Die Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers niemals haftbar für die Kosten eventueller Dienstleistungen, die der (Mit-) Reisende selbst gebucht hat (zum Beispiel: Flugtickets, Automiete, Schiffsüberfahrt, Busreisen u.Ä.).

7. Preiserhöhungen
Die Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers behält sich ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise zu erhöhen, wenn sich Energie-, Wasser- oder Wartungskosten o.ä. sowie die auf die Leistung entfallenden Steuern erhöhen, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss (Datum der Bestätigung bei der Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers) mehr als vier Monate liegen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so ist der Mieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8. Haftung
Bei Ausfällen bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung erfolgt keine Haftung, sofern nicht Erfüllungsgehilfen der Ferienparks/Eigentümer für diesen Ausfall verantwortlich sind. Dies gilt auch für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Swimmingpool usw. Die Haftung der Ferienparks/Eigentümer ist der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Ferienparks/Eigentümer für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Die Haftung der Ferienparks/Eigentümer ist beschränkt, soweit gesetzlich Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen gelten gemacht werden kann, so kann sich der Ferienparks/Eigentümer gegenüber dem Mieter hierauf berufen. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert, sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angabe von Drittpersonen und Organisationen beruhen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers bzw. der Ferienparks/Eigentümer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers bzw. des Ferienparks/Eigentümers beruhen sowie auch bei sonstigen Schäden, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers bzw. der Ferienparks/Eigentümer beruhen, haftet die Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers bzw. der Ferienpark/Eigentümer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unbegrenzt.

9. Reklamationen und Verjährung
Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar der Verwaltung/Rezeption zu melden und es ist hier eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens einen Monat nach vereinbartem Mietzeitende bei der Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers Ferienparks GmbH, Hallerstraße 70, 20146 Hamburg, eingegangen sind. Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes der zuständigen Verwaltung angezeigt worden sind. Ansprüche aus Reklamationen verjähren 1 Jahr nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit. Die Verwaltung der Ferienanlage ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Im Übrigen wird § 651g, BGB vereinbart.

10. Eigentümer
Eine Liste der einzelnen Eigentümer der Ferienparks liegt in den Geschäftsräumen von der Ferienparkgesellschaft / Familie Eggers zur Einsicht aus.

11. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen die Eigentümer des Haus C1 ist Berlin. Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.Anwendbares Recht und befugter RichterFür die Verträge zur Anmietung der anderen Ferienhäuser im Hafendorf Rheinsberg, die auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen, geändert oder erweitert wurden, gilt niederländisches Recht, es sei denn, dass aufgrund zwingender Vorschriften ein anderes Recht Anwendung findet. Rechtsstreitigkeiten, die den Vertrag betreffen, können nur dem befugten Richter in Middelburg vorgelegt werden, es sei denn, es betrifft eine Rechtsstreitigkeit, bei der die Parteien keinen befugten Richter auswählen können. In diesem Fall ist der Richter befugt, der vom Gesetz für befugt bestimmt wird.

Datenschutzerklärung 

1. Datenschutz auf einen Blick 

Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Webseite besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Webseite
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Wie erfassen wir Ihre Daten? Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Webseite durch die IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Webseite betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten? Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Webseite zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten? Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
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2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.Wenn Sie diese Webseite benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

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Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

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Quellverweis: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert, Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
 
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